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VG Ansbach, 18.03.2010 - AN 5 K 09.08022 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anordnung des BMI vom 8. Dezember 2008 zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak BAMF hat weites Ermessen bei der Entscheidung über Aufnahme irakischer Flüchtlinge;Keine besondere medizinische Hilfsbedürftigkeit glaubhaft gemacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Ansbach, 18.03.2010 - AN 5 K 09.08022
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2000 (Az. 1 C 19/99 - juris - ) zu der insoweit deckungsgleichen Vorgängervorschrift des § 23 AufenthG, nämlich des § 32 AuslG 1990 ausgeführt, "dass eine Anordnung der obersten Landesbehörde in deren freiem Ermessen stehe, das lediglich durch die im Gesetz genannten Motive (d.h. bei § 23 Abs. 2 AufenthG die Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) begrenzt sei.